Der Bankrott, die Liquidation oder die Mittellosigkeit des Schuldners können bis zur vollständigen Vereitelung der Möglichkeit der Befriedigung des Gläubigers führen.

Es ist geeignet, präventive und laufende Schritte zu tätigen, die der Entstehung nicht eintreibbarer Forderungen durch deren rechtzeitige und effektive Eintreibung, vor allem auch durch Einbringung der entsprechenden Klage, vorbeugen.

Im Rahmen der Eintreibung und Verwaltung von Forderungen konzentrieren wir uns vor allem auf folgende Gebiete:

  • Kommunikation mit dem Schuldner
  • Aufforderungen zur Bezahlung der Schulden
  • Sicherstellung der Forderungen
  • Abtretung von Forderungen
  • Vergleichsvereinbarungen
  • Verfassung von Klagen und Anträgen auf die Erlassung eines Zahlungsbefehls
  • Vertretung im Gerichts- oder Schiedsverfahren
  • Verfassung von Exekutionsanträgen
  • Vertretung im Exekutionsverfahren