Die Eheschließung und die Familiengründung beeinflussen wesentlich die Rechte und Pflichten des Einzelnen.

Es ist geeignet, in manchen Fällen im Voraus vor allem die Frage der vermögensrechtlichen Gestaltung der künftigen Ehegatten abzuwägen und eventuell einen sgn. Ehevertrag abzuschließen. Im Falle der Entscheidung, die Ehe zu beenden, gewährleisten wir für den Klienten sämtliche Handlungen, welche für die Scheidung erforderlich sind. Es gelingt uns oft, auch eine sgn. unstrittige Scheidung zu erreichen, die wesentlich die Kosten des Gerichtsverfahrens senkt und in manchen Fällen sogar nicht mal die persönliche Anwesenheit der sich scheidenden Ehegatten beim Gericht erforderlich macht.

Im Rahmen des Familienrechts konzentrieren wir uns vor allem auf folgende Gebiete:

  • Scheidungen, Verfassung von Anträgen auf die Ehescheidung, Vertretung im Scheidungsverfahren
  • Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Vermögens der Ehegatten
  • Regelung des Verkehrs und der Erziehung minderjähriger Kinder
  • Erfüllung der Unterhaltspflicht samt Unterhalt für die geschiedene Ehefrau oder den geschiedenen Ehegatten
  • Vermögensrechtliche Verhältnisse der Ehegatten
  • Beratung auf dem Gebiet der Eheverträge
  • Verengung und Erweiterung des gemeinschaftlichen Vermögens der Ehegatten