Wir bieten Unternehmern Rechtsleistungen sowohl für die Lösung deren alltäglicher Agenda, als auch für die strategischen und langfristigen Fragen der Unternehmensleitung.
Zu unseren Klienten gehören nicht nur Korporationen mit vieljähriger Geschichte, sondern auch beginnende Gewerbetreibende und Handelsgesellschaften, für die wir die Rechtshilfe, welche für einen erfolgreichen Eintritt in die unternehmerische Tätigkeit und für die Minimalisierung der Entstehung etwaiger Risiken erforderlich ist, gewährleisten.
Im Rahmen des Handelsrechts konzentrieren wir uns vor allem auf folgende Gebiete:
- Verbindlichkeiten im Handelsrecht, Verfassung, Prüfung und Analyse sämtlicher Handelsverträge
- Rechtliche Assistenz bei Geschäftsverhandlungen
- Vertretung in Handelsstreitigkeiten
- Rechtliche Audite, Due Diligence
- Recht des unlauteren Wettbewerbs
- Betriebsverkauf und –vermietung
- Straßengütertransport, CMR-Vereinbarung
- Wechselrecht
- Leasing und Unternehmenskredite
- Insolvenzrecht, Forderungsanmeldungen, Aussonderungsklagen aus der Vermögensmasse
- Mediation in Handelsstreitigkeiten
- Gewerberecht
- Komplexe Rechtsberatung für Unternehmer