Im unternehmerischen Raum kann das Risiko der Zahlungsunfähigkeit niemals völlig ausgeschlossen werden und der Vermögensverfall ist für den Schuldner und dessen Gläubiger ökonomisch ein sehr negatives Phänomen. Rechtsleistungen können in einem solchen Fall sowohl bei der Eintreibung der Forderungen gegen den Insolvenzschuldner, als auch zum Zwecke der Durchführung dessen effektiven Konkurses oder effektiver Reorganisation genutzt werden.
Immer frequentierter wird auch die Entschuldung oder der sgn. persönliche Bankrott von nichtunternehmerischen Subjekten genutzt, welche nicht in der Lage sind, ihre Verbindlichkeiten zu bezahlen, und für welche deren Schuldkonsolidierung ein Ausweg aus einer solchen Situation sein kann.
Im Rahmen des Insolvenzrechts konzentrieren wir uns vor allem auf folgende Gebiete:
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