Mit der immer tieferen europäischen Integration und der Weltglobalisierung treten sowohl die Unternehmer als auch die natürlichen Personen immer öfter Rechtsverhältnisse mit ausländischen Subjekten ein.

Der Abschluss eines Vertrages mit einem ausländischen Geschäftspartner, die Entstehung eines Schadens im Rahmen eines ausländischen Aufenthalts oder die Eheschließung mit einem ausländischen Staatsbürger bedeuten immer die Notwendigkeit, sich mit der Frage zu beschäftigen, ob sich das gegenständliche Verhältnis nach dem Recht der Tschechischen Republik oder eines anderen Staates richten soll. Mit der angeführten Problematik beschäftigt sich das internationale Privatrecht, dessen praktische Kenntnis und Anwendung eine stets wachsende Bedeutung haben.

Im Rahmen des internationalen Privatrechts konzentrieren wir uns vor allem auf folgende Gebiete:

  • Vertragsverhältnisse mit einem internationalen Element
  • Wahl des Schiedsrechts
  • Anwendung von Kollisionsnormen
  • Recht der Europäischen Union
  • Vertretung in Gerichtsgefahren, die mit ausländischen Subjekten geführt werden
  • Europäische Exekutionstitel