Im Verlauf der Existenz jeder Handelsgesellschaft kommt es in der Regel zu Änderungen in deren Korporatstrukturen.

Der Grund dafür ist meistens der Eintritt neuer Gesellschafter, der Managementwechsel oder die Bemühung, ökonomisch stärkere unternehmerische Subjekte und Zusammenstellungen zu errichten.

Im Rahmen des Rechts der Handelsgesellschaften konzentrieren wir uns vor allem auf folgende Gebiete:

  • Gründung von Handelsgesellschaften
  • Verfassung von Anträgen auf Eintragungen in den Handelsregister samt Vertretung im Registerverfahren
  • Rechtliche Audite, Due Diligence
  • Abtretung von Geschäftsanteilen und Aktien
  • Verpfändung von Geschäftsanteilen und Aktien
  • Änderung von Rechtsformen
  • Erhöhung und Senkung des Stammkapitals
  • Vorbereitung von Generalversammlungen, Klagen auf die Ungültigkeit von Generalversammlungen
  • Vertretung von Gesellschaftern und Aktionären in Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Beteiligung an der Handelsgesellschaft
  • Fusionen, Akquisitionen, Teilung und Transformation von Handelsgesellschaften
  • Konzernrecht
  • Liquidation von Handelsgesellschaften