Die entsprechende Orientierung in der Problematik der öffentlichen Aufträge hat eine Bedeutung sowohl für die Vergeber, die für deren Organisation und Verlauf verantwortlich sind, als auch für die Wettbewerber, welche an einer transparenten und objektiven Bewertung der vorgelegten Angebote interessiert sind.
Die Bewerber um die Erlangung des Auftrags müssen vor allem einer Menge von prozeduralen Regel entsprechen, so dass ihre Angebote sachlich bewertet werden können und aus dem Auswahlverfahren nicht bereits aufgrund von formellen oder inhaltlichen Fehlern ausgeschlossen werden.
Im Rahmen des Rechts der öffentlichen Aufträge konzentrieren wir uns vor allem auf folgende Gebiete:
- Komplexe Rechtsleistungen für die Vergeber und die Teilnehmer an den Auswahlverfahren
- Verfassung der Vergabe- und Vertragsdokumentation
- Organisierung der Vergabeverfahren
- Schutz der Teilnehmer der Auswahlverfahren, Geltendmachung von Einwänden
- Vertretung vor den Verwaltungsorganen und Gerichten im Zusammenhang mit der Vergabe der öffentlichen Aufträge