Die Strafverfolgung kann oft zu wesentlichen Folgen für den Einzelnen und deren nächste Umgebung führen.
Oft wird die Straftat aus Fahrlässigkeit, Unkenntnis oder in schwierigen Lebenslagen begangen. Nicht einzeln sind auch Fälle, wo das Strafverfahren gegen eine Person geführt wird, welche die Straftat gar nicht begangen hat und wo es seitens der im Strafverfahren tätigen Organe nur zu einer unrichtigen Auswertung der beschaffenen Beweise oder deren unrichtigen Beurteilung gekommen ist. Zur Rolle des Verteidigers gehört es, dem Beschuldigten die fachliche und persönliche Unterstützung beim Schutz dessen Rechte im Strafverfahren so zu gewähren, dass die für den Beschuldigten günstigen Umstände zum Vorschein kommen und diese bei der Entscheidung über dessen Schuld oder die Strafe entsprechend berücksichtigt werden.
Auch die Person, welche durch eine Straftat verletzt wurde, hat eine Reihe von Rechten, dessen Schutz mit der Hilfe des Rechtsanwalts entsprechend gewährleistet werden kann. In der Praxis geht es vor allem um Ansprüche auf den Ersatz eines Vermögensschadens, Schmerzensgeld, Erschwerung des gesellschaftlichen Fortkommens und deren Geltendmachung im Rahmen des Strafverfahrens.
Im Rahmen des Strafrechts und des Rechts der Ordnungswidrigkeiten konzentrieren wir uns vor allem auf folgende Gebiete:
- Verteidigung in allen Phasen des Strafverfahrens
- Vertretung des Geschädigten im Strafverfahren, Ersatz des durch die Straftat verursachten Schadens, Adhäsionsverfahren
- Strafrechtliche Verantwortung von Unternehmern, white collar crime
- Strafrechtliche Verantwortung von Statutarorganen von Handelsgesellschaften
- Beurteilung von strafrechtlichen Zusammenhängen von Handelstransaktionen
- Vertretung im Verfahren hinsichtlich Ordnungswidrigkeiten und anderer Verwaltungsdelikten