Die richtige Wahl des Rechtsvertreters ist eine wichtige Voraussetzung für die ordnungsgemäße Ausübung der Prozessrechte des Beteiligten des Gerichtsverfahrens (sowohl des Klägers als auch des Beklagten).

Mit Hinsicht auf eine Reihe trikter Regeln kann ein nicht vertretener Beteiligter im Gerichtsverfahren womöglich bereits aus formellen Gründen keinen Erfolg haben (z.B. aufgrund einer unrichtig konzipierten Klage, einer nicht ausreichenden Behauptung der entscheidenden Tatsachen oder einer nicht ausreichenden Bezeichnung der Beweise zum deren Nachweis). Die Aufgabe des Rechtsanwalts ist es also nicht nur, die Interessen des Klienten entsprechend rechtlich auszuwerten, sondern auch, diese mit einer effektiv und richtig gewählten Prozesstaktik vor dem Gericht durchzusetzen.

Im Rahmen der Vertretung im Gerichtsverfahren und des Prozessrechts konzentrieren wir uns vor allem auf folgende Gebiete:

  • Verfassung von Klagen und Stellungnahmen zu Klagen
  • Verfassung von ordentlichen und außerordentlichen Rechtsmitteln (Einspruch, Berufung, Revision, Nichtigkeitsklage, Antrag auf die Wiederaufnahme des Verfahrens)
  • Verfassung von Verfassungsbeschwerden
  • Vertretung vor Gerichten aller Stufen samt dem Obersten Gericht der Tschechischen Republik und dem Verfassungsgericht der Tschechischen Republik
  • Inzidenzstreitigkeiten